Um naturnahe Gebiete im Heidekreis zu entwickeln und zu vernetzen, werden von der Naturschutzstiftung verschiedene, durch Ersatzgelder finanzierte, Maßnahmen angewandt. Diese werden zusammen mit Flächeneigentümern sowie der Naturschutzbehörde abgestimmt und langfristig vertraglich gesichert.
Ein Ablauf der Maßnahmenumsetzung sowie eine Beschreibung der möglichen Maßnahmen ist im Folgenden dargestellt.
Umsetzung von Maßnahmen – Ablaufschema:
In Kooperation mit Flächeneigentümern entwickelt die Naturschutzstiftung extensive Grünlandbereiche aus Acker- oder Intensivgrünlandflächen. Dabei sollen sich dauerhaft artenreiche Biotoptypen entwickeln, was durch Maßnahmen wie eine verringerte Düngung, angepasste Mahdtermine, angepasste Bodenberabeitung oder Vermeidung von Umbrüchen und Neueinsaaten erreicht werden kann. Entsprechende Nutzungsvereinbarungen werden durch Grundbuch- oder Baulasteintragungen gesichert.
Flächen, die sich im Überschwemmungsbereich von Fließgewässern oder auf ursprünglichen Niedermoorstandorten befinden, können durch die Verschließung von Gräben und Drainagen zu einem artenreichen Feuchtgrünland entwickelt werden. Dadurch verringern sich die Bodenerosion und der Eintrag von Schadstoffen in die Gewässer. In trockeneren Lagen lassen z.B. durch Übertragung von Saatgut oder der Einsaat von so genannten Regiosaatgutmischungen artenreiche Blühwiesen entwickeln. Die Biotopentwicklung wird grundsätzlich durch eine angepasste Düngung und den Verzicht auf Pestizide begleitet. Bei Vorkommen von Bodenbrütern werden die Mahdtermine möglichst spät im Sommer vereinbart, um den Aufwuchs der Jungvögel nicht zu gefährden. Von diesen Maßnahmen profitiert die Artenvielfalt an Tieren und Pflanzen. Vor allem Wiesenkräuter und Bodenbrüter kommen hier vor, aber auch andere Arten, wie z.B. Störche, Rehe, oder Feldhasen.
In Kooperation mit Waldbesitzern können verschiedene Maßnahmen für eine naturnahe Waldentwicklung umgesetzt werden. Dabei werden Maßnahmen und Pflanzungen je nach Standort und Ausgangszustand angepasst, um den naturräumlichen und naturschutzfachlichen Gegebenheiten zu entsprechen und eine höchstmögliche Struktur- und Artenvielfalt sowie Biotopwertigkeit zu erreichen.
Als Maßnahmen sind z.B. Förderungen der potentiell natürlichen Vegetation, Erhöhung von Altholzanteilen und Habitatbäumen, Schaffung von Vernetzungsstrukturen, Unterstützung der Sukzession, Rückbau von Erschließungseinrichtungen oder Maßnahmen zur Verbesserungen eines gestörten Wasserhaushaltes denkbar. Die Entwicklung naturnaher Waldränder wirkt einerseits Waldgefährdungen, wie Sturmschäden oder Waldbränden entgegen und dient gleichzeitig als verbindendes Element innerhalb eines Biotopverbundes und als Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten, wie z.B. dem Wendehals, einer Spechtart, die in Übergansbereichen von Wald und Heide vorkommt.
Erstaufforstungen
Bestimmte Flächen können in Zusammenarbeit mit Grundstückseigentümern durch die Entwicklung zu standortgerechten Wäldern naturschutzfachlich aufgewertet werden. Dabei werden möglichst standortgerechte Laubbäume, wie z.B. Eiche, Birke, Linde in Mischwaldform angepflanzt. Um den Aufwuchs zu sichern, müssen die Bäume dabei in den ersten Jahren zusätzlich vor Wildverbiss geschützt werden. Die langfristige vertragliche Sicherung der Flächen sowie folgende Kontrollen und eventuelle Anpassungen in der Maßnahme ergänzen die Aufforstung ebenso, wie die sinnvolle Gestaltung und Entwicklung der Waldränder (siehe Waldmaßnahmen). In Einzelfällen kann auch die Anlage von Baumalleen unterstützt werden.
Entwicklung von Auenlandschaften
Gewässer können verschiedenartig naturschutzfachlich aufgewertet werden. So ist oft neben einer naturnahen Gestaltung des Uferrandbereichs, die Entwicklung von Auenlandschaften eine wichtige Möglichkeit zur standortgerechten Renaturierung. Diese, durch wechselnde Wasserstände gekennzeichneten Überschwemmungsbereiche, bieten vielen Arten ein Rückzugsgebiet und spielen für den Biotopverbund eine wichtige Rolle.
Dafür können z.B. standortfremde Baumarten wie Fichten oder Hybridpappeln entnommen werden und durch Erlen und Ulmen ersetzt werden. Bei einer gleichzeitigen Verschließung vorhandener Gräben können zusätzlich Feuchtbiotope angelegt werden, um eine komplette Auenlandschaft zu entwickeln. Dabei werden Lebensräume für viele Arten, wie Insekten, Amphibien oder Vögel wie den Weiß- und Schwarzstorch geschaffen.
Anlage von Stillgewässern
Neben der Renaturierung von Feuchtbiotopen gehört auch die Anlage gänzlich neuer Stillgewässern zum Maßnahmenspektrum der Stiftung.
Dabei werden durch Ausbaggern oder in seltenen Fällen auch durch kontrollierte Sprengung Tümpel und Teiche geschaffen, die wichtige Strukturelemente in der Landschaft darstellen und vielen Tier- und Pflanzenarten als Lebensraum dienen.
Fließgewässermaßnahmen
In Abstimmung mit den Unterhaltungsverbänden können Maßnahmen auch direkt im Fließgewässer umgesetzt werden, so dass sich z.B. durch den Einbau von Kies und Totholz naturnahe Gewässer entwickeln können. Dadurch bieten sich Rückzugs- und Brutmöglichkeiten für Fische und andere Gewässerbewohner.
Artenschutz
Auch einzelne Arten, wie z.B. der Fischotter, können mit gezielten Maßnahmen von der Renaturierung der Gewässer profitieren. So können Brückendurchlässe mit sogenannten Laufbrettern versehen werden, die verhindern, dass Fischotter die Straße überqueren müssen und somit dem Straßenverkehr zum Opfer fallen.
Fotos: Aktion Fischoterschutz
Die Naturschutzstiftung unterstützt in bestimmten Fällen das Anlegen neuer Streuobstwiesen. Dabei werden vor allem Hochstämme alter und heimischer Obstsorten verwendet, die für den jeweiligen Standort besonders geeignet sind. Im Rahmen von Pflanzaktionen wurde das Anlegen der Bäume in der Vergangenheit oft mit Vereinen oder Schulklassen durchgeführt, so dass der Aspekt der Umweltbildung mit integriert werden konnte. Für die Pflege der Obstbäume können Schnittkurse organisiert oder unterstützt werden. Die Stiftung übernimmt die Kosten für die Pflanzen, Anpflanzung, Verbissschutz und zweijährige Pflege der Bäume.
Die Naturschutzstiftung unterstützt Grundstückseigentümer im Anlegen von Hecken aus heimischen Sträuchern und Bäumen. Diese sollen in Zukunft einen Lebensraum für Vögel, Kleinsäuger und andere Arten bieten. Außerdem dienen Hecken als Wind- und Erosionsschutz, werten das Landschaftsbild in der Region auf und sind wichtiger Bestandteil eines Biotopverbundes. Die Stiftung übernimmt die Kosten für Pflanzung, Pflanzen, Wildschutzzaun und zweijährige Pflege der neu angelegten Hecken.